Unser Corona-Schutzkonzept

Auf dieser Seite stellen wir unser COVID-Schutzkonzept vor, in Abstimmung mit den Auflagen des BAG, des Schweizerischen Karateverbands sowie der Schulgemeinde Fällanden.
So schützen wir uns: Corona-Schutzkonzept

Es gelten weiterhin folgende Auflagen: Sportaktivitäten, die einen dauernden engen Körperkontakt erfordern, dürfen ausschliesslich in beständigen Gruppen stattfinden, wenn eine entsprechende Präsenzliste geführt wird. Als enger Kontakt gilt dabei die über 15 Minuten oder wiederholte Unterschreitung einer Distanz von 2 Metern ohne zusätzliche Schutzmassnahmen.

Folgende fünf Grundsätze halten wir bei Ikigaido Karate gemäss Corona-Schutzkonzept für Fällanden, Benglen und Pfaffhausen im Trainingsbetrieb ein:

Nur symptomfrei ins Training

Nur symptomfrei ins Training

Alle Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht am Trainingsbetrieb teilnehmen. Bitte bleibt zu Hause und klärt mit dem Hausarzt das weitere Vorgehen ab.

Abstand halten

Abstand halten

Bei der Hin- und Rückfahrt, beim Eintreten in die Sportanlage, in der Garderobe, bei Besprechungen, beim Duschen und nach dem Training – in all diesen und ähnlichen Situationen sind zwei Meter Abstand einzuhalten. Auf Händeschütteln und Abklatschen ist weiterhin zu verzichten. Im eigentlichen Trainingsbetrieb ist der Körperkontakt in allen Sportarten wieder zulässig.

Gründlich Hände waschen

Gründlich Hände waschen

Händewaschen spielt immer eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Bitte vor und nach dem Training die Hände gründlich mit Seife waschen, damit schützten wir uns alle.

Präsenzlisten führen

Präsenzlisten führen / Contact Tracing ermöglichen

Enge Kontakte zwischen Personen müssen auf Aufforderung des BAG während 14 Tagen ausgewiesen werden können. Um das Contact Tracing zu vereinfachen, führen wir für sämtlichen Unterricht Online-Präsenzlisten. Die leitende Person ist jeweils für die Vollständigkeit und die Korrektheit der Liste verantwortlich.

Bestimmung eines Corona-Beauftragten

Bestimmung eines Corona-Beauftragten

Jede Organisation, die die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs plant, muss einen Corona-Beauftragen bestimmen. Diese Person ist für die Einhaltung der geltenden Bestimmungen verantwortlich. In unserem Verein ist dies Stephan Rickauer. Bei Fragen darf man sich gerne direkt an ’stephan at ikigaido.ch› oder 044 826 50 07 wenden.

Dateien zum Schutzkonzept

Die Bestimmungen der entsprechenden Organisationen und Verbände haben wir hier verlinkt:

Bleibt gesund, wach und aufmerksam – zusammen schaffen wir das!

Sportliche Grüsse
Vorstand Ikigaido Karate
i.A. Stephan Rickauer (Präsident)

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